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Feiertagsarbeitsentgelt ab 2026 dauerhaft wieder steuerfrei – befristete Regelung zum Ausmaß der Steuerfreiheit von Überstundenzuschlägen nach § 68 Abs. 2 EStG 1988 für 2026
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Lesen Sie alle Details dazu im nachstehend verlinkten und frei zugänglichen Fachbeitrag des WIKU Premium Blogs:
 
https://www.wikutraining.at/blog/1141
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