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Vermittlungsprovisionen aus Deutschland
#1
Liebe Kollegen!
Folgender Sachverhalt , wo ich Hilfe bräuchte.
Klient ist Handelsvertreter (Vorteuerabzugsberechtigt)und bekommt in einem Gutschriftenverfahren eine Vermittlungsprovision. Die Gs ist vom deutschen Unternehmer auf den österreichischen Kunden ausgestellt. keine USt , da beide auf der RE die UID Nr. haben.
Vermittlungsleistung ist in Österreich.

Verbuche ich in Ö Reverse Charge mit 20% ust und gleichzeitig den Vorsteuerabzug. ?
oder gar keine USt und nur eine ZM Meldung ?

Vielen Dank im Voraus.
LG
Christa Pail
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#2
Der Leistungsort von Vermittlungsleistungen B2B ist der Empfängerort der Leistung (D) und daher dort ustpflichtig (RC in D). Sie gehört daher nicht in die Ö-UVA, es muss aber eine ZM-Meldung gemacht werden (als Leistung).
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