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Verbuchung Leasingräder in der Buchhaltung
#1
Wir haben uns entschieden, das im neuen Jahr die Mitarbeiter Fahrräder leasen dürfen. Nun liest man sehr viel darüber, wie es in der Lohnverrechnung zu handhaben ist. Bezugsumwandlung usw. Nun meine Frage zur Buchhaltung. Wir erhalten laut Auskunft von der Leasingfirma pro geleaster Fahrrad eine Bruttorechnung. Der Arbeitgeber kann sich dann die Vorsteuer holen und verbucht Aufwand geben Lieferant (Leasingfirma). Ist es damit erledigt oder muss man noch etwas beachten, da ja der Sachbezug bei E-Bikes null ist. Bei Autos bucht man ja den Sachbezug noch in den Erlös. Ich hoffe, dass ich mich verständlich ausgedrückt habe.

Danke für die Info!
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#2
Eine Buchung im Erlös hat nicht zu erfolgen, weil es - wie angesprochen - zu keinem Sachbezug kommt. Ein Sachbezug würde allerdings vorliegen, wenn das Fahrrad irgendwann (verbilligt) ins Eigentum der Mitarbeiter übergeht.

Und bei der Frage der Aktivierung der Fahrräder sind natürlich die allgemeinen Grundsätze des Leasings zu beachten.
Steuerberater und Gerichtssachverständiger
Kollegenberatung, Rechtsmittel, Gutachten

Disclaimer: Diese Antwort soll eine erste Orientierung bieten. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen. Anfragen gern per E-Mail oder PN.
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