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Rückerstattung der USt beim Prozesskostenersatz
#1
Mein Klient hat in einem Rechtsstreit gegen seinem Kunden (Unternehmer) den Prozess verloren. Nun sind Prozesskosten und Schadenersatz (Ware wurde lt. Gericht zu teuer verkauft) zu zahlen. Da diese Zahlung nicht als Leistungsaustausch anzusehen ist, kann sich mein Klient die USt nicht vom Finanzamt zurückholen.

Wenn ich folgenden LINK: https://www.fairesrecht.at/artikel.php?a...nktes-geld
... richtig verstehe, kann mein Klient aber die USt vom Obsiegenden zurückfordern.

Meine Frage dazu: betrifft das nur die Steuer für die Prozesskosten oder auch die USt aus dem zu bezahlenden Schadenersatz (= Rückzahlung des zu hohen Kaufpreises inkl. USt)?
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#2
Das betrifft auch die Vorsteuer, die auf die ursprüngliche Leistung entfällt (in Ihrem Fall den überhöhten Kaufpreisanteil). Selbstverständlich muss man sich den Sachverhalt aber im Detail ansehen.
Steuerberater und Gerichtssachverständiger
Kollegenberatung, Rechtsmittel, Gutachten

Disclaimer: Diese Antwort soll eine erste Orientierung bieten. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen. Anfragen gern per E-Mail oder PN.
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