17.02.2026, 01:31
Mein Klient hat in einem Rechtsstreit gegen seinem Kunden (Unternehmer) den Prozess verloren. Nun sind Prozesskosten und Schadenersatz (Ware wurde lt. Gericht zu teuer verkauft) zu zahlen. Da diese Zahlung nicht als Leistungsaustausch anzusehen ist, kann sich mein Klient die USt nicht vom Finanzamt zurückholen.
Wenn ich folgenden LINK: https://www.fairesrecht.at/artikel.php?a...nktes-geld
... richtig verstehe, kann mein Klient aber die USt vom Obsiegenden zurückfordern.
Meine Frage dazu: betrifft das nur die Steuer für die Prozesskosten oder auch die USt aus dem zu bezahlenden Schadenersatz (= Rückzahlung des zu hohen Kaufpreises inkl. USt)?
Wenn ich folgenden LINK: https://www.fairesrecht.at/artikel.php?a...nktes-geld
... richtig verstehe, kann mein Klient aber die USt vom Obsiegenden zurückfordern.
Meine Frage dazu: betrifft das nur die Steuer für die Prozesskosten oder auch die USt aus dem zu bezahlenden Schadenersatz (= Rückzahlung des zu hohen Kaufpreises inkl. USt)?

