06.02.2020, 08:04
Überlassung eines Pkw zur privaten Nutzung durch eine KG an ihren Kommanditisten, der zugleich Gesellschafter-Geschäftsführer der Komplementär-GmbH ist: Sachbezug im Rahmen des Geschäftsführerdienstverhältnisses zur Komplementär-GmbH oder Privatentnahme bei der KG?
Aus dem BFG-Erkenntnis:
Sachverhalt:
Der Kommanditist einer GmbH & Co KG war zugleich handelsrechtlicher Geschäftsführer der Komplementär-GmbH.
Von der KG erhielt er einen PKW zur dienstlichen Nutzung zur Verfügung gestellt. Eine Privatnutzung dieses Kraftfahrzeuges war dezidiert (ausdrücklich) ausgeschlossen bzw. verboten.
Im Rahmen einer Lohnabgabenprüfung tauchte die Frage auf, ob für die Zurverfügungstellung dieses KFZ im Rahmen der Gehaltsabrechnung der GmbH ein Sachbezug für dieses KFZ hätte ermittelt werden müssen (= Vorteil aus dem Geschäftsführerdienstverhältnis) oder ob in der Eigenschaft als Kommanditist Privatentnahmen in diesem Zusammenhang getätigt wurden.
Lösung:
Das Bundesfinanzgericht verneinte dies mit Hinweis auf die Judikatur des VwGH.
Mangels klarer Vereinbarungen zwischen der GmbH und dem Geschäftsführer, wonach die Zurverfügungstellung eines PKW durch die KG als zusätzliche Entlohnung für die Geschäftsführertätigkeit gewertet werden konnte, lagen hier lediglich Privatentnahmen bei der KG vor und kein Sachbezug bei der GmbH.
Der Fall wird in WPA 3/2020 detailliert erörtert und dargestellt.
Aus dem BFG-Erkenntnis:
Sachverhalt:
Der Kommanditist einer GmbH & Co KG war zugleich handelsrechtlicher Geschäftsführer der Komplementär-GmbH.
Von der KG erhielt er einen PKW zur dienstlichen Nutzung zur Verfügung gestellt. Eine Privatnutzung dieses Kraftfahrzeuges war dezidiert (ausdrücklich) ausgeschlossen bzw. verboten.
Im Rahmen einer Lohnabgabenprüfung tauchte die Frage auf, ob für die Zurverfügungstellung dieses KFZ im Rahmen der Gehaltsabrechnung der GmbH ein Sachbezug für dieses KFZ hätte ermittelt werden müssen (= Vorteil aus dem Geschäftsführerdienstverhältnis) oder ob in der Eigenschaft als Kommanditist Privatentnahmen in diesem Zusammenhang getätigt wurden.
Lösung:
Das Bundesfinanzgericht verneinte dies mit Hinweis auf die Judikatur des VwGH.
Mangels klarer Vereinbarungen zwischen der GmbH und dem Geschäftsführer, wonach die Zurverfügungstellung eines PKW durch die KG als zusätzliche Entlohnung für die Geschäftsführertätigkeit gewertet werden konnte, lagen hier lediglich Privatentnahmen bei der KG vor und kein Sachbezug bei der GmbH.
Der Fall wird in WPA 3/2020 detailliert erörtert und dargestellt.