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Vordienstzeiten Urlaubsanspruch
#1
Liebe Forumsteilnehmer!

Eine Angestellte (kein KV anwendbar) war vor dem laufenden echten Dienstverhältnis beim selben Dienstgeber als freie Dienstnehmerin beschäftigt.

Sind die Zeiten als freie Dienstnehmerin beim Urlaubsanspruch voll anzurechnen oder fallen diese in den Topf mit Dienstzeiten bei anderen Arbeitgebern bzw. selbstständige Erwerbstätigkeit (insg. max. 5 Jahre)?

Danke im Vorhinein!
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#2
In diesem Fall liegt der Tatbestand des § 3 Abs. 2 Z 6 UrlG vor.

Dabei handelt es sich um selbständige Erwerbstätigkeiten, die im Inland erbracht wurden und jeweils mindestens 6 Monate angedauert haben müssen. Diese Anrechnung ist mit 5 Jahren (zusammen mit anderen selbständigen oder unselbständigen Erwerbstätigkeiten, die jeweils mindestens 6 Monate angedauert haben) beschränkt.

Denkbar wäre aber auch eine Anrechnung im Ausmaß von 7 Jahren, wenn auch Zeiten dabei sind, die über die allgemeine Schulpflicht hinausgingen.

Von Studienzeiten möchte ich erst gar nicht sprechen.

Verpflichtend ist also eine vollwertige (sprich: ungekürzte) Anrechnung nicht.
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