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Angelernte Arbeitnehmer oder Bauhilfsarbeiter? Gretchenfrage zur Beurteilung von Lohndumping
#1
Sachverhalt:
 
Es ging um ein "Lohndumping-Verfahren", welches vor dem VwGH gelandet war.
 
Konkret war strittig, ob bestimmte von der Finanzpolizei (im Auftrag des Amtes für Betrugsbekämpfung" auf der Baustelle angetroffenen Arbeitnehmer in die Beschäftigungsgruppe IIIc als Eisenbieger einzustufen und zu entlohnen waren oder doch nur als "Bauhilfsarbeiter" gemäß Beschäftigungsgruppe IV.
 
Der Unterschied betrug ca. € 2,00 je Arbeitsstunde.
 
Es ging um einen Arbeitgeber mit Sitz in Polen, dessen Arbeitnehmer zur Sanierung der Aurachtalbrücke (A 1) eingesetzt wurden.
 
 
So entschied der VwGH:
 
Lesen Sie mehr dazu in der Ausgabe Nr. 7 der WIKU Personal aktuell oder schon jetzt über den nachstehend verlinkten Fachbeitrag des WIKU Premium-Blogs:
 
https://www.wikutraining.at/blog/1361
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