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Kündigung/Rücknahme Wiedereinstellungszusage
#1
Liebes Forum,

ein Gastwirt hat einem DN Mitte April eine Wiedereinstellungszusage per 16.6. bestätigt.

Nach Übergabe dieser Wiedereinstellungszusage ist der DN gegenüber dem Arbeitgeber ausfällig geworden bzw. hat ein unangebrachtes Verhalten an den Tag gelegt, sodass der Arbeitgeber von dieser Wiedereinstellungszusage zurücktreten möchte.

Der Arbeitgeber ist an eine Wiedereinstellungszusage gem. Rechtsprechung gebunden.

Ist es korrekt, dass der Arbeitgeber unter Einhaltung der Kündigungsfrist von 6 Wochen (in diesem Fall sind es 6 Wochen) die Wiedereinstellungszusage widerrufen bzw. das Dienstverhältnis vor neuerlichem Beginn kündigen kann?

Oder gibt es eine andere Möglichkeit, aus diesem "Dilemma" herauszukommen?

Herzlichen Dank für Rückmeldungen.
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#2
Ein Ausweg wäre noch nach dem früheren Kollektivvertrag die Probezeitautomatik gewesen, die im "neuen KV" relativiert wurde. Ein Wiedereintritt binnen 12 Monaten bei gleichem Aufgabengebiet macht dem Dienstgeber hier einen "Strich durch die Rechnung".

Man könnte das "Experiment" probieren, dass - falls das Verhalten des Arbeitnehmers einen Entlassungsgrund erfüllt hätte (bei aufrechter Beschäftigung) - man einen Rücktritt von der Wiedereinstellungszusage "aus wichtigem Grund" probiert. Die Chancen dazu (ist auch ein wenig juristisches Neuland) müsste aber unter Würdigung des konkreten Sachverhaltes ein Rechtsanwalt einschätzen.
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