15.04.2026, 14:50
Liebes Forum,
ein Gastwirt hat einem DN Mitte April eine Wiedereinstellungszusage per 16.6. bestätigt.
Nach Übergabe dieser Wiedereinstellungszusage ist der DN gegenüber dem Arbeitgeber ausfällig geworden bzw. hat ein unangebrachtes Verhalten an den Tag gelegt, sodass der Arbeitgeber von dieser Wiedereinstellungszusage zurücktreten möchte.
Der Arbeitgeber ist an eine Wiedereinstellungszusage gem. Rechtsprechung gebunden.
Ist es korrekt, dass der Arbeitgeber unter Einhaltung der Kündigungsfrist von 6 Wochen (in diesem Fall sind es 6 Wochen) die Wiedereinstellungszusage widerrufen bzw. das Dienstverhältnis vor neuerlichem Beginn kündigen kann?
Oder gibt es eine andere Möglichkeit, aus diesem "Dilemma" herauszukommen?
Herzlichen Dank für Rückmeldungen.
ein Gastwirt hat einem DN Mitte April eine Wiedereinstellungszusage per 16.6. bestätigt.
Nach Übergabe dieser Wiedereinstellungszusage ist der DN gegenüber dem Arbeitgeber ausfällig geworden bzw. hat ein unangebrachtes Verhalten an den Tag gelegt, sodass der Arbeitgeber von dieser Wiedereinstellungszusage zurücktreten möchte.
Der Arbeitgeber ist an eine Wiedereinstellungszusage gem. Rechtsprechung gebunden.
Ist es korrekt, dass der Arbeitgeber unter Einhaltung der Kündigungsfrist von 6 Wochen (in diesem Fall sind es 6 Wochen) die Wiedereinstellungszusage widerrufen bzw. das Dienstverhältnis vor neuerlichem Beginn kündigen kann?
Oder gibt es eine andere Möglichkeit, aus diesem "Dilemma" herauszukommen?
Herzlichen Dank für Rückmeldungen.

