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Karenz, Elternteilzeit
#1
Hallo liebes Forum!

Ich habe folgende Frage:
Eine Dienstnehmerin hat im Jänner 2016 ein Baby (1. Kind) bekommen. Bis zur Wochenhilfe arbeitete sie 38,5 Stunden / Woche.
Nach der Karenz ab Oktober 2017 beginnt sie mit 20 Stunden pro Woche wieder zu arbeiten.
Es wurde damals nicht von Elternteilzeit gesprochen, man hat sich einfach geeinigt auf dieses Arbeitszeitausmaß, ohne Befristung bzw. für wie lange.
Der DG hat weniger als 20 DN, also besteht kein gesetzlicher Anspruch auf ETZ.
Aber somit - nehme ich an - befand man sich in der "vereinbarten" Elternteilzeit.

Im November 2018 kam das zweite Kind zur Welt.
Nun - ab Juli - möchte die DN wieder zu arbeiten beginnen.
Wie sieht das nun "streng gesetzlich" aus? Wäre die ETZ mit dem 4. Geburtstag des ersten Kindes weggefallen und müsste die DN, da kein gesetzlicher Anspruch, eigentlich Vollzeit wiederkommen?
Oder geht die ETZ des 1. Kindes in eine "normale TZ" über?

Jetzt muss ich noch erwähnen, dass der Vater des Kindes vom Juli 2020 bis November 2020 in Karenz geht, also die DN eigentlich gar nicht in ETZ gehen kann.

Meine Fragen: müsste die DN Vollzeit arbeiten oder 20 Stunden pro Woche (wie vor der Wochenhilfe für das zweite Kind)
Der Kündigungsschutz besteht ja nur 4 Wochen nach Ende der Karenz. Solange der Vater in Karenz ist, hat die Mutter keinen Kündigungsschutz, da es sich ja um keinen Fall von ETZ handeln kann, oder?

Vielen lieben DANK!!
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#2
Ich gehe davon aus, dass sich die Arbeitnehmerin derzeit aus Anlass der Geburt des zweiten Kindes in Karenz befindet. Diese Karenz musste ja von ihr geltend gemacht werden. Dabei musste sie ja auch die Dauer der Karenz bekanntgeben. Auf diesen Umstand weise ich deshalb hin, weil es doch immer wieder Praxis ist, dass Arbeitnehmer/innen irgendwie in die Karenz gehen und dann den Arbeitgeber mit einem vorzeitigen Rückkehrwunsch überraschen, der allerdings vom Arbeitgeber nicht zur Kenntnis genommen werden müsste.

Nebenbei bemerkt verhält es sich so, dass die Elternteilzeit für das erste Kind aus Anlass der Inanspruchnahme der Karenz für das zweite Kind automatisch geendet hat. Und...ja: es war eine vereinbarte Elternteilzeit und....ja: wenn der Vater des Kindes sich in Karenz befindet, so kann sie keine Elternteilzeit vereinbaren bzw. auch keinen Anspruch darauf entfalten, sondern (für diese Zeit) mit der ursprünglichen Normalarbeitszeit (die vor dem Mutterschutz zum ersten Kind relevant war) an den Arbeitsplatz zurückkehren.
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