13.05.2026, 13:39
Sehr geehrter Hr. Kurzböck!
Entgeltfortzahlung im Krankenstand ja oder nein?
KV Zimmereigewerbe Stmk
Dn war vom 27.11.2023 bis 23.12.2025 angemeldet (Winterpause)
Im Oktober 2025 hat er dem DG mitgeteilt, dass er wahrscheinlich im Jänner sein Knie operieren lassen muss und ein längerer Krankenstand wird.
Es war aber kein Grund für die Auflösung des DV, sondern die Winterpause. Dann wurde die OP verschoben und der DN hat dem Dienstgeber gebeten, ob er im Februar nicht für leichte Arbeiten kommen kann. DG hat ihn dann mit 2.2.2026 angemeldet und beendet wurde das DV einvernehmlich mit 20.2.2026, da er nicht arbeiten konnte.
Jetzt kam ein Schreiben der Arbeiterkammer, dass der DG zur Entgeltfortzahlung im Krankenstand vom 23.2.2026 bis 28.4.2026 verpflichtet ist.§2 in Verindung mit §5 EFZG
Lt. ÖGK ist der Krankenstand für diesen Zeitraum ok und es wurde auch ein Krankengeld bezahlt.
Muss der DG das Entgeltfortzahlung bezahlen, da der DG wusste, dass der DN sich einer Operation unterziehen wird ?
Die Krankmeldung war nach Beendigung des DV. Und dass er im Krankenstand war, wurde erst durch das Schreiben der AK bekannt.
Mit allen Mitarbeitern wurde eine einvernehmliche Lösung per 23.12.2025 gemacht. Die anderen Mitarbeiter starteten wider am 12.1.2026.
Vielen Dank im Voraus.
mfg
Christa Pail
Entgeltfortzahlung im Krankenstand ja oder nein?
KV Zimmereigewerbe Stmk
Dn war vom 27.11.2023 bis 23.12.2025 angemeldet (Winterpause)
Im Oktober 2025 hat er dem DG mitgeteilt, dass er wahrscheinlich im Jänner sein Knie operieren lassen muss und ein längerer Krankenstand wird.
Es war aber kein Grund für die Auflösung des DV, sondern die Winterpause. Dann wurde die OP verschoben und der DN hat dem Dienstgeber gebeten, ob er im Februar nicht für leichte Arbeiten kommen kann. DG hat ihn dann mit 2.2.2026 angemeldet und beendet wurde das DV einvernehmlich mit 20.2.2026, da er nicht arbeiten konnte.
Jetzt kam ein Schreiben der Arbeiterkammer, dass der DG zur Entgeltfortzahlung im Krankenstand vom 23.2.2026 bis 28.4.2026 verpflichtet ist.§2 in Verindung mit §5 EFZG
Lt. ÖGK ist der Krankenstand für diesen Zeitraum ok und es wurde auch ein Krankengeld bezahlt.
Muss der DG das Entgeltfortzahlung bezahlen, da der DG wusste, dass der DN sich einer Operation unterziehen wird ?
Die Krankmeldung war nach Beendigung des DV. Und dass er im Krankenstand war, wurde erst durch das Schreiben der AK bekannt.
Mit allen Mitarbeitern wurde eine einvernehmliche Lösung per 23.12.2025 gemacht. Die anderen Mitarbeiter starteten wider am 12.1.2026.
Vielen Dank im Voraus.
mfg
Christa Pail

