03.06.2026, 09:45
Hallo,
ich habe momentan bei zwei Kunden das Problem, dass Forderungen an ausgetretene Mitarbeiter offen stehen. Beide versuchen diese nach wie vor einzutreiben.
Für mich stellt sich aber die Frage, was passiert wenn trotz Inkassounternehmen und gerichtlicher Betreibung die Beträge offen bleiben.
In einem Fall wurden die Sonderzahlungen nach Erhalt aufgrund eines unberechtigten vorzeitigen Austritts (Arbeiter Gastronomie) rückverrechnet und es kam zu einem negativen Auszahlungsbetrag im Austrittsmonat.
Beim zweiten Fall war es eine irrtümliche Doppelzahlung des Dienstgebers, die aber nach der Feststellung sofort kommuniziert wurde.
Fallen bei der erfolglosen Eintreibung neuerliche Lohnnebenkosten an?
Wie wäre das in der Lohnverrechnung zu erfassen, da es Austritte aus den Vorjahren betrifft?
LG Verena
ich habe momentan bei zwei Kunden das Problem, dass Forderungen an ausgetretene Mitarbeiter offen stehen. Beide versuchen diese nach wie vor einzutreiben.
Für mich stellt sich aber die Frage, was passiert wenn trotz Inkassounternehmen und gerichtlicher Betreibung die Beträge offen bleiben.
In einem Fall wurden die Sonderzahlungen nach Erhalt aufgrund eines unberechtigten vorzeitigen Austritts (Arbeiter Gastronomie) rückverrechnet und es kam zu einem negativen Auszahlungsbetrag im Austrittsmonat.
Beim zweiten Fall war es eine irrtümliche Doppelzahlung des Dienstgebers, die aber nach der Feststellung sofort kommuniziert wurde.
Fallen bei der erfolglosen Eintreibung neuerliche Lohnnebenkosten an?
Wie wäre das in der Lohnverrechnung zu erfassen, da es Austritte aus den Vorjahren betrifft?
LG Verena

