29.11.2018, 18:19
Liebes Forum
Ich habe den KV Glasergewerbe für Arbeiterinnen anzuwenden. Bei der Berechnung der Weihnachtsremuneration stellt sich für mich die Frage, wie die KV-Bestimmung bei einem Teilzeit-AN anzuwenden ist.
Laut KV beträgt die WR pro Woche der Betriebszugehörigkeit 3,26 Stundenlöhne.
Es gibt keine Aussage darüber, wie eine Teilzeitbeschäftigung in diese Berechnung einfließt. Noch dazu, wenn der AN erst am 1.7. begonnen hat. Ich würde - analog dem KV Bauhilfsgewerbe - die geleisteten Jahresstunden / 39 dividieren um so auf die Wochenanzahl zu kommen. Liege ich damit richtig?
Herzlichen Dank!
Ich habe den KV Glasergewerbe für Arbeiterinnen anzuwenden. Bei der Berechnung der Weihnachtsremuneration stellt sich für mich die Frage, wie die KV-Bestimmung bei einem Teilzeit-AN anzuwenden ist.
Laut KV beträgt die WR pro Woche der Betriebszugehörigkeit 3,26 Stundenlöhne.
Es gibt keine Aussage darüber, wie eine Teilzeitbeschäftigung in diese Berechnung einfließt. Noch dazu, wenn der AN erst am 1.7. begonnen hat. Ich würde - analog dem KV Bauhilfsgewerbe - die geleisteten Jahresstunden / 39 dividieren um so auf die Wochenanzahl zu kommen. Liege ich damit richtig?
Herzlichen Dank!