08.09.2026, 18:26
Wenn eine Diensteinteilung Nachtdienste vorgesehen hätte, dieser Nachtdienst aber wegen Urlaubskonsums oder Kuraufenthalt oder Krankheit nicht zustandekam, so stellte sich die Frage, wieviel Zeitguthaben dafür (für das "Ausfallen" der Nachtarbeit) erworben wird.
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