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Gleitzeitrahmen bei 4-Tage-Woche
#1
Lieber Herr Kurzböck, liebes Forum,

ein Klient von uns beschäftigt erstmalig eine Dienstnehmerin zu folgenden Rahmenbedingungen:

-KV: Information und Consulting
-Arbeitszeit: 20 Wochenstunden, gleichmäßig verteilt auf Montag bis Donnerstag
-Gleitzeit soll vereinbart werden

Ist es zulässig, den Gleitzeitrahmen auf Montag bis Freitag festzulegen oder würden Sie davon abraten?

Danke und liebe Grüße,
Ilke
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#2
Nachdem man als Gleitzeit in erster Linie "selbstbestimmtes Arbeiten" versteht, ist es schon auch zulässig, dem Arbeitnehmer das Arbeiten am 5. Tag selbsterwählt zu ermöglichen.

Man sollte eventuell darauf achten, ob der anzuwendende Kollektivvertrag bei manchen Arbeitszeitmodellen die Kombination mit Gleitzeit ausschließt.
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#3
Dankeschön!
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