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Ein Sternenkind berührte die Herzen eines OGH-Richtersenats des Sozialrechts
#1
Sachverhalt:

Im hier zu beurteilenden Fall ging es um einen sehr tragischen Fall, um einen Albtraum für werdende Mütter.

Eine Schwangerschaft musste aus medizinischen Gründen in der 25. Schwan-gerschaftswoche beendet werden.

Leider wurde das Kind wurde nach Einleitung der Geburt tot geboren und wog lediglich 362 Gramm.

Der Geburtsvorgang dauerte etwa zwei Tage und war zudem mit Wehen ver-bunden.

Danach befand sich die Frau im Wochenbett, hatte Wochenfluss und musste auch abstillen.

Der Krankenversicherungsträger (die SVS) verweigerte das Wochengeld.

Das Argument lautete, dass es sich wegen des Gewichts von unter 500 Gramm rechtlich um eine Fehlgeburt und nicht um eine Totgeburt handelte.

Es ging um ein Wochengeld für die Dauer von 16 Wochen in Höhe von knapp € 7.700,00.


So entschied der OGH:

Lesen Sie das Ergebnis der vor wenigen Tagen ergangenen OGH-Entscheidung gerne im nachfolgend verlinkten Fachbeitrag des WIKU Premium-Blogs, der frei zugänglich ist. Dieser Fachbeitrag wird auch in der Doppelausgabe Nr. 17-18/2026 der WIKU Personal aktuell erscheinen.

Hier geht es zum (frei zugänglichen) Fachartikel:

https://www.wikutraining.at/blog/1746

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https://www.wikutraining.at/wiku-persona...bo-premium
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