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Sonderbetreuungszeit nach § 18b AVRAG - die Rückerstattung ist nun da!
#1
Unter dem nachstehenden Link findet man nun die konkrete Anleitung für die Rückerstattung des während der Sonderbetreuungszeit nach § 18b AVRAG fortbezahlten Entgelts.

Es gibt auch eine Anleitung, welche Entgeltsteile einzubeziehen sind und welche nicht.

Und es werden wieder viele offene Fragen übrig bleiben:


https://www.buchhaltungsagentur.gv.at/so...uungszeit/
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