20.04.2020, 13:56
Kann die einmal festgelegte Arbeitszeit geändert werden?
Ja, in Betrieben mit Betriebsrat ist dessen Zustimmung einzuholen.
In Betrieben ohne Betriebsrat ist für die Änderung der Arbeitszeit während der Kurzarbeit die Zustimmung der betroffenen Beschäftigten erforderlich. Die Sozialpartner, die die Sozialpartnervereinbarung unterschrieben haben, sind spätestens 5 Arbeitstage vor der Änderung der Arbeitszeit darüber zu informieren.
Für diese Meldung der Betriebe haben die Gewerkschaften folgende E-Mail-Adressen bekanntgegeben ....
wie ist dies auszulegen - Rechtsmeinung?
wie kann man jetzt feststellen, dass mehr oder weniger gearbeitet wird? Dafür gibt es ja einen Zeitraum von zb 3 Monate zur Durchrechnung
Möchte mich herzlich für das tägliche Video bedanken - vielleicht könnte man dieses Thema mal kurz erläutern
Ja, in Betrieben mit Betriebsrat ist dessen Zustimmung einzuholen.
In Betrieben ohne Betriebsrat ist für die Änderung der Arbeitszeit während der Kurzarbeit die Zustimmung der betroffenen Beschäftigten erforderlich. Die Sozialpartner, die die Sozialpartnervereinbarung unterschrieben haben, sind spätestens 5 Arbeitstage vor der Änderung der Arbeitszeit darüber zu informieren.
Für diese Meldung der Betriebe haben die Gewerkschaften folgende E-Mail-Adressen bekanntgegeben ....
wie ist dies auszulegen - Rechtsmeinung?
wie kann man jetzt feststellen, dass mehr oder weniger gearbeitet wird? Dafür gibt es ja einen Zeitraum von zb 3 Monate zur Durchrechnung
Möchte mich herzlich für das tägliche Video bedanken - vielleicht könnte man dieses Thema mal kurz erläutern