25.04.2020, 18:11
Kurzarbeit und Sabbaticals (Blockteilzeit)
Blockteilzeit, die nicht im Rahmen einer Altersteilzeit oder Teilpension ausgeübt wird, am Beispiel: MitarbeiterIn arbeitet 2 Monate 100% und bleibt dann zwei Monate zu Hause oder umgekehrt:
Hier wird wie vorab vereinbart Zeitguthaben verbraucht, das vor Einführung der Kurzarbeit bereits erworben wurde und nunmehr in voller Entgelthöhe verbraucht wird, folgt also den ursprünglich vorgesehenen Regelungen zum Konsum von Zeitguthaben. D.h. 2 Monate keine Kurzarbeit, sondern Zeitausgleich mit vollem Entgelt.
Im umgekehrten Fall (2 Monate 0 Stunden, nun 2 Monate z.B. 40 Stunden) steigt der/die MitarbeiterIn in das Kurzarbeitsmodell ein muss aber nur die vereinbarte reduzierte Arbeitsmenge leisten.
Blockteilzeit, die nicht im Rahmen einer Altersteilzeit oder Teilpension ausgeübt wird, am Beispiel: MitarbeiterIn arbeitet 2 Monate 100% und bleibt dann zwei Monate zu Hause oder umgekehrt:
Hier wird wie vorab vereinbart Zeitguthaben verbraucht, das vor Einführung der Kurzarbeit bereits erworben wurde und nunmehr in voller Entgelthöhe verbraucht wird, folgt also den ursprünglich vorgesehenen Regelungen zum Konsum von Zeitguthaben. D.h. 2 Monate keine Kurzarbeit, sondern Zeitausgleich mit vollem Entgelt.
Im umgekehrten Fall (2 Monate 0 Stunden, nun 2 Monate z.B. 40 Stunden) steigt der/die MitarbeiterIn in das Kurzarbeitsmodell ein muss aber nur die vereinbarte reduzierte Arbeitsmenge leisten.