04.05.2020, 11:12
Der Krankenstand hat schon vor Beginn der Kurzarbeit begonnen. Der AN fällt während der Kurzarbeit am 22. April aus dem vollen Anspruch heraus.
Habe ja für die Abrechnung während der Kurzarbeit den Referenzwert (in diesem Fall vom Februar ausgehend, Kurzarbeit begann am 23. März) gebildet. Ich rechne jetzt vom Referenzwert für 21 Tage den vollen Anspruch und für 9 Tage 50 %?
Ist jetzt für die Ermittlung der Nettoersatzrate der Referenzwert relevant oder der niedrigere Betrag, der sich aus der Berechnung des Krankenentgeltes ergibt? Im ersten Fall wäre die Nettoersatzrate 80 %, im zweiten Fall 85 %.
Während ich das jetzt geschrieben habe, bin ich zu dem Ergebnis gekommen, dass ich ihm eine Nettoersatzrate von 80 % auszahle, da er ja auch Krankengeld von der ÖGK bekommt.
Befinde ich mich mit dieser Ansicht auf dem richtigen Weg?
Vielleicht kann mich jemand bei meinen Fragen unterstützen?
Mit freundlichen Grüßen#
Walpurga Wendl
Habe ja für die Abrechnung während der Kurzarbeit den Referenzwert (in diesem Fall vom Februar ausgehend, Kurzarbeit begann am 23. März) gebildet. Ich rechne jetzt vom Referenzwert für 21 Tage den vollen Anspruch und für 9 Tage 50 %?
Ist jetzt für die Ermittlung der Nettoersatzrate der Referenzwert relevant oder der niedrigere Betrag, der sich aus der Berechnung des Krankenentgeltes ergibt? Im ersten Fall wäre die Nettoersatzrate 80 %, im zweiten Fall 85 %.
Während ich das jetzt geschrieben habe, bin ich zu dem Ergebnis gekommen, dass ich ihm eine Nettoersatzrate von 80 % auszahle, da er ja auch Krankengeld von der ÖGK bekommt.
Befinde ich mich mit dieser Ansicht auf dem richtigen Weg?
Vielleicht kann mich jemand bei meinen Fragen unterstützen?
Mit freundlichen Grüßen#
Walpurga Wendl