11.05.2020, 16:02
Ein Covid-19-Risikoattest kann nur in Form eines amtlichen Formulars (ÖGK-Attest) ausgestellt werden. Die Formulare sind erst seit 8. Mai 2020 erhältlich.
Der Arbeitgeber muss gegenüber der ÖGK nicht schriftlich bestätigen, ob bzw. dass ein Arbeitsplatz risikofrei zur Verfügung gestellt werden kann, allerdings ist es möglich, dass stichprobenartige Überprüfungen erfolgen
Das Rückerstattungsformular wird über WEBEKU eingereicht werden müssen.
Der Arbeitgeber muss gegenüber der ÖGK nicht schriftlich bestätigen, ob bzw. dass ein Arbeitsplatz risikofrei zur Verfügung gestellt werden kann, allerdings ist es möglich, dass stichprobenartige Überprüfungen erfolgen
Das Rückerstattungsformular wird über WEBEKU eingereicht werden müssen.