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Küdnigung DN während Kurzarbeit / Abrechnung LV
#1
Hallo

meine Klienten (Friseur) hat eine DN in Kurzarbeit. Zeitraum 24.03.2020 bis 23.06.2020 - positiver Bescheid vom AMS vorhanden
Dienstnehmerin hat jetzt gekündigt

ab 24.03.2020         100% Ausfall / DG zahlt Nettosatzrate, pauschaler Abzug / Meldung Ausfallsstunden AMS Beihilfe
April                         100% Ausfall / DG zahlt Nettosatzrate, pauschaler Abzug / Meldung Ausfallsstunden AMS Beihilfe
bis 14 Mai 2020            0% Ausfall da Öffnung Geschäft


Frage zur Abrechnung LV:
Anteilig UR und WR sind klar
Bruttolohn für 14 Tage - muss hier auch ein pauschaler Abzug einbehalten werden, obwohl die Mitarbeiterin 100% Arbeitsleistung hat?
Die Endabrechnung kann ich ja leider auch nur vorläufig machen Confused Confused

AMS Beihilfe für Mai wird 0,00 sein, da 100% Arbeitsleistung
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#2
Ich würde an Ihrer Stelle vorläufig einmal auch für den letzten Monat nur die Nettoersatzrate bezahlen.

Es läuft im Moment ja noch der Abstimmprozess mit den Arbeitnehmervertretungen, aber es deutet alles darauf hin, dass die 100 %ige Arbeitsleistung nicht bedeutet, dass man 100 % bezahlt bekommt, sondern es ist die geleistete Arbeitszeit durchzurechnen.

Überschlagsmäßig gibt es in Ihrem Fall für die Dauer von 7 Wochen Kurzarbeit. Während dieses Zeitraumes wären zB 38,5 x 7 = 269,5 angefallen. Tatsächlich geleistet wurden ev. 77 STunden (38,5 x 2). Dies würde überschlagsmäßig 28,5 % entsprechen und somit auch den Anspruch auf Kurzarbeitsbeihilfe grundsätzlich beibehalten.

Allerdings erhalten Sie für den letzten Monat in Bezug auf diese Arbeitnehmerin ziemlich sicher vom AMS kein Geld mehr.
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#3
vielen Dank für die Info
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