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09.05.2020, 10:42
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 11.05.2020, 09:30 von Daniel.)
Liebe Kollegen
steh glaube ich im Moment auf einer riesen Leitung was die AMS Meldung angeht
Teilzeitangestellte mit ~ 27,50 Std pro Woche (variiert aufgrund der Arbeitstage die monatlich anfallen) - Brutto vor Covid € 1.232,00 (Februar 112 Arbeitstage)
März Abrechnung stimmte und Beihilfe wurde ausbezahlt
jetzt der April
18 Arbeitstage a 7 Sunden ergibt eine Normalarbeitszeit von 126 Stunden (4 Tage Woche a 7 Std)
126 Stunden sind auch Ausfallstunden im April
ergibt verrechnete Ausfallstunden 126,00
Basissatz € 14,12
KUA Beihilfe € 1.779,12
laut Bundesbuchhaltungsagentur ist jetzt folgendes:
die von Ihnen eingebrachte Abrechnung April 2020 weist eine Abweichung über 135 % zu Ihrem Entgelt vor Covid-19 Kurzarbeit aus . Bitte überprüfen Sie die potentiell zu leistenden Arbeitsstunden im Verhältnis zu Ihrer Normalarbeitszeit vor Covid-19
wo liegt der Hund begraben?
danke
schönes Wochenende
daniel
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Möglicherweise haben Sie eine durchschnittliche Arbeitszeit als "vereinbarte Arbeitszeit" angenommen, von der aus dann die Ausfallstunden abgezogen werden.
Und möglicherweise haben Sie als Beitragsgrundlage bzw. als Basisentgelt für den Kalendermonat vor Kurzarbeit dann einen (zufällig) niedrigeren Wert herangezogen, sodass sich dann diese - leider häufig vorkommende - Diskrepanz ergab.
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danke Herr Kurzbück, aber wie sieht dann die Lösung aus?
als Bruttoentgelt muss ich ja das eingeben was ausbezahlt wurde und der Februar hat nun mal weniger Arbeitstage als der April
selbst wenn ich die vereinbarte Normalarbeitszeit von 28 Stunden pro Woche (4 Arbeitstage a 7 Stunden) eintrage und den Bezug auf dies Hochrechne wird doch wieder eine
Meldung kommen. Einfach weil im April gegenüber Februar mehr anfällt?
ich blick nicht mehr durch
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11.05.2020, 14:24
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 11.05.2020, 15:29 von WIKU1 - Wilhelm Kurzböck.)
Wenn Sie die AMS-Abrechnung meinen, dann nehmen Sie das gesamte Bruttoentgelt (inklusive Teilzeitmehrarbeit).
In diesem Fall sollten Sie dann ev. auch die für den Kalendermonat gültigen vereinbarten Arbeitsstunden "aufwerten" (inklusive Mehrstunden).
Nach jüngeren Einschätzungen aus dem Bereich des Arbeitsmarktservice in Kombination mit dem Arbeitsministerium können sich dann, wenn man hier das volle Entgelt (also inklusive Mehrstundenentgelt) genommen hat, die geschilderten Diskrepanzen ergeben.
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Ich denke auch, dass dieser Abklärungsweg der vernünftigere Weg sein wird.
Wenn man Ihnen eine Antwort gegeben hat, ersuche ich Sie, diese mit uns ev. zu teilen. Vielleicht haben das Problem ja auch andere.
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folgendes habe ich Heute erhalten bezüglich der laut Bundesbuchhaltungsagentur enthaltenen Diskrepanz von 135%
Rückfragen an das AMS bitte immer und ausschliesslich über das eAMS Konto aus projektbezogene Nachricht senden.
Die Abrechnung geht mit Ihrer Erklärung in Ordnung. Die Auszahlung wird veranlasst.
Herzliche Grüße
in dem Fall war es wohl doch richtig, oder doch nicht aber sie zahlen es jetzt halt aus
also es wird jetzt ausbezahlt, aber ob und wo ein Fehler bestand weiss ich immer noch nicht
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Ich habe die vom Arbeitsministerium überarbeiteten (von uns miterstellten FAQ) kurz eingesehen und da stand ein Eintrag, dass es hier Probleme geben kann.
Probleme heißt aber: dass man möglicherweise Plausibilitätsabweichungen hat, weil eben zum einen mehr Entgelt aus mehr geleisteter Arbeitszeit (Schnitt der letzten 3 Monate) als möglicherweise "ausfällt", weil man ja den Ausfall anhand der vereinbarten Arbeitszeit misst (ohne Mehrstunden).
135 % kam mir auch gar viel vor, vielleicht war da noch ein weiteres Problem, von dem ich aber von außen auch nicht erkennen kann, worin es bestehen könnte.