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Kurzarbeit für gewerbliche Geschäftsführer
#1
Liebe Forumsmitglieder,

gibt es schon eine Klarstellung wie ein gewerblicher Geschäftsführer der bereits vor Kurzarbeit mit 20 Wochenstunden beschäftigt ist in Kurzarbeit gehen kann? Hat jemand schon Erfahrung diesbezüglich?

Vielen Dank für eure Rückmeldungen!

Auskunft der WKO:

zum gewerberechtlichen Geschäftsführer und Kurzarbeit gilt folgendes:
Die Frage, in welchem Ausmaß gewerberechtliche Geschäftsführer bei Kurzarbeit beschäftigt werden müssen, ist ungeklärt (weiterhin mindestens 20 Stunden oder die Hälfte der Kurzarbeitszeit).
Wir diskutieren im Moment eine gesetzliche Klarstellung.
Gute juristische Gründe sprechen für folgendes:
Beschäftigung des gewerberechtlichen Geschäftsführers im Ausmaß der Hälfte der längsten im Betrieb tatsächlich geleisteten Arbeitszeit (ohne Überstunden).
Dies soll auch Fälle kurzarbeitsbedingter unterschiedlicher Arbeitszeiten abdecken und auch jene Fälle, bei denen Teile des Betriebs weiterhin Vollzeit, andere Teile des Betriebs nur kurz arbeiten, berücksichtigen.
Konkret würde das bedeuten:
Teile des Betriebs arbeiten weiterhin Vollzeit, andere Kurzzeit: Beschäftigung des gewerberechtlichen Geschäftsführers mindestens 20 Stunden (Hälfte der Vollzeit).
Alle Teile des Betriebs arbeiten Kurzzeit, einige 30 Stunden, einige 10 Stunden: gewerberechtliche Geschäftsführer mindestens 15 Stunden (die Hälfte von 30 Stunden). 
Alle Teile des Betriebs arbeiten 5 Stunden: gewerberechtliche Geschäftsführer 2,5 Stunden.
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#2
Dazu habe ich in der Ausgabe Nr. 9/2020 meines LV-Magazines WIKU-Personal aktuell einen Hinweis geschrieben im Rahmen meiner 80 seitigen Kurzarbeits-Tabelle (Versand erfolgte gestern abend).
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