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Verlängerung des Freistellungszeitraumes für Arbeitnehmer/innen mit gültigem Covid-19
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Verlängerung des Freistellungszeitraumes für Arbeitnehmer/innen mit gültigem Covid-19-Attest

Heute wurde per Verordnung durch das Arbeitsministerium der mögliche bezahlte Dienstfreistellungszeitraum für Arbeitnehmer/innen verlängert, die Inhaber/innen von gültigen Covid-19-Attesten sind und mit denen keine Home-office-Tätigkeit für diesen Zeitraum vereinbart werden kann bzw. konnte bzw. bei denen ein gefahrloses Arbeiten am Arbeitsplatz nicht gewährleistet werden kann. Somit besteht in derartigen Fällen der Anspruch auf bezahlte Dienstfreistellung bis ........

Hätte der gesetzliche Zeitraum ursprünglich mit 31. Mai 2020 geendet, so wurde heute mittels Verordnung dieser Zeitraum vorerst mal bis 30. Juni 2020 verlängert.

Der bzw. die Arbeitgeber/in kann binnen 6 Wochen nach dem Ende der Dienstfreistellung einen Antrag auf Rückerstattung des Entgelts samt Lohnnebenkosten einreichen. In diesem Fall müssen aber die darauf entfallenden Beiträge bis zum 15. des übernächsten Monats zu bezahlen, der auf die Rückerstattung folgt (die Respirotageregelung gilt auch hier).

Zum VO-Text geht es hier:

https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bgbl...I_230.html
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