29.05.2020, 11:35
Dienstgeber-Newsletter Nr. 2/Mai 2020
Für Dienstgeber, die von der "Schließungsverordnung“ oder einem Betretungsverbot nach dem Epidemiegesetz 1950 betroffen sind bzw. waren, erfolgte eine automatische und verzugszinsenfreie Stundung der Beiträge für die Beitragszeiträume Februar, März und April 2020. Der Gesetzgeber hat nunmehr ein zweites "Stundungspaket" verabschiedet.
https://www.gesundheitskasse.at/cdsconte...gkdgportal
Für Dienstgeber, die von der "Schließungsverordnung“ oder einem Betretungsverbot nach dem Epidemiegesetz 1950 betroffen sind bzw. waren, erfolgte eine automatische und verzugszinsenfreie Stundung der Beiträge für die Beitragszeiträume Februar, März und April 2020. Der Gesetzgeber hat nunmehr ein zweites "Stundungspaket" verabschiedet.
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