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Hallo,
wenn für ein Fest in Österreich ein Deutscher Künstler gebucht wird wie schaut das mit den Steuern aus? Kann er die Rechnung Ust. frei ausstellen, wenn er eine UID hat? Oder muss Ust einbehalten werden und abgeführt?
Danke
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Wer ist denn der Auftraggeber? Ist der Künstler selbständig?
Handelt es sich beim Auftraggeber um einen österreichischen Unternehmer, ist die Leistung eines selbständigen deutschen Künstlers steuerbar und steuerpflichtig in Österreich
(§ 3a Abs 6 UStG).
Rechnung ohne USt, Reverse Charge und VSt-Abzug beim ö Unt (UVA Kz 066 und 057, jeweils 13%)
Ob der deutsche Künstler und/oder der öUNt eine UID haben, ist vollkommen irrelevant.
Wo der Auftritt stattfindet, ist in solchen Fällen ebenfalls egal (dieselbe Lösung, wäre der Auftritt in Deutschland).
Bei der Einkommensteuer ist zusätzlich die Abzugssteuer (20%; siehe § 98 und § 99 EStG) einzubehalten und abzuführen.