28.07.2020, 14:16
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 28.07.2020, 14:17 von WIKU1 - Wilhelm Kurzböck.)
Auf intensiven Wunsch der Wirtschaftskammer/Dienstgebervertreter wurde in der ÖGK der Beschluss gefasst, dass die im Rahmen der COVID-19-Pandemie eingeführte Möglichkeit der telefonischen Krankschreibung mit 31.8.2020 wieder beendet wird.
Ab 1.9.2020 wird somit eine Krankschreibung wieder ausschließlich nach persönlichen medizinischer Begutachtung durch den Mediziner erfolgen.
Eine neuerliche Einführung der telefonischen Krankmeldung ist im Fall eines enormen Anstieges der Infektionszahlen jedoch nicht auszuschließen.
Ab 1.9.2020 wird somit eine Krankschreibung wieder ausschließlich nach persönlichen medizinischer Begutachtung durch den Mediziner erfolgen.
Eine neuerliche Einführung der telefonischen Krankmeldung ist im Fall eines enormen Anstieges der Infektionszahlen jedoch nicht auszuschließen.