17.08.2020, 15:41
Wer die Kurzarbeitsphase 3 ansteuern möchte, aber dessen Phase 2 vor dem 30. September 2020 endet, kann bzw. muss die Phase 2 "verlängern", da die Phase 3 bekanntlich frühestens ab 1.10.2020 beginnt.
Dazu gibt es nun eine Vorlage in Bezug auf eine (kurz gehaltene) Sozialpartnervereinbarung, jeweils in der Version Betriebs- und Einzelvereinbarung.
Diese können ab 21. August 2020 im eAMS-Konto hochgeladen werden und zwar als "Änderungsbehren" (nicht als Verlängerungsbegehren).
Die Vorlagen sowie weitere Informationen dazu finden Sie hier:
[/url]
[url= Quelle: https://news.wko.at/news/niederoesterreich/kua_ausdehnung.html]Quelle: https://news.wko.at/news/niederoesterreich/kua_ausdehnung.html
Dazu gibt es nun eine Vorlage in Bezug auf eine (kurz gehaltene) Sozialpartnervereinbarung, jeweils in der Version Betriebs- und Einzelvereinbarung.
Diese können ab 21. August 2020 im eAMS-Konto hochgeladen werden und zwar als "Änderungsbehren" (nicht als Verlängerungsbegehren).
Die Vorlagen sowie weitere Informationen dazu finden Sie hier:
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[url= Quelle: https://news.wko.at/news/niederoesterreich/kua_ausdehnung.html]Quelle: https://news.wko.at/news/niederoesterreich/kua_ausdehnung.html