17.08.2020, 11:51
Hallo Miteinander
vlt kann mir einer kurz eine Bestätigung zu folgenden Punkten geben
Mitarbeiter ist laut Dienstzettel für 20 Std die Woche angemeldet
alles über den 20 Stunden ist dann verpfl. Überstunden bzw Mehrarbeit oder als Zeitausgleich mit Zuschlag abzugelten
12 Stunden Tage sind nun ja auch erlaubt,
solange der Durchrechnungszeitraum in 17 Wochen nicht über 48 Stunden kommt, korrekt
ergo kann eine zB 36 Stunden angemeldete Dienstnehmerin an 3 Tagen pro Woche 12 Stunden Arbeiten?
ohne auslösen von Zuschlägen oder Problemen bezüglich der tägl Höchstarbeitszeit
danke schon mal
vlt kann mir einer kurz eine Bestätigung zu folgenden Punkten geben
Mitarbeiter ist laut Dienstzettel für 20 Std die Woche angemeldet
alles über den 20 Stunden ist dann verpfl. Überstunden bzw Mehrarbeit oder als Zeitausgleich mit Zuschlag abzugelten
12 Stunden Tage sind nun ja auch erlaubt,
solange der Durchrechnungszeitraum in 17 Wochen nicht über 48 Stunden kommt, korrekt
ergo kann eine zB 36 Stunden angemeldete Dienstnehmerin an 3 Tagen pro Woche 12 Stunden Arbeiten?
ohne auslösen von Zuschlägen oder Problemen bezüglich der tägl Höchstarbeitszeit
danke schon mal