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Produktschulung Abrechnung
#1
Ich habe folgenden Fall:

Ein Arbeiter hat an 2 Tagen eine Produktschulung/Weiterbildung zu absolvieren. Die Schulung findet 100 km vom Arbeitsort entfernt statt. Er fährt mit dem eigenen PKW.
Die Schulung dauert jeden Tag von 9:00 bis 17:00 Uhr.  Zusätzlich wären dann noch jeweils 1 1/2 Stunden Fahrzeit pro Strecke.
Seine Arbeitszeit wäre an diesen beiden Tagen jeweils aber nur 4,25 Stunden.
Es gibt keinerlei schriftliche Vereinbarung über die Abrechnungsart und -weise der Schulungen. KV für eisen- und metallverarbeitendes Gewerbe.

Meine Frage:

Schulung 8 Stunden abzügl. 4,25 AZ = 3,75 Stunden Mehrarbeit  pro Tag
Fahrzeit 3 Stunden: müssen die als Mehrarbeit verrechnet werden?
Hat er Anspruch auf km-Geld und Diäten, wenn es keinerlei schriftliche noch mündliche Vereinbarung gibt? 

Danke für eure Hilfe
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#2
Sie können im Grunde genommen davon ausgehen, dass die angefragte Fahrt so zu behandeln ist, als ob er auf eine Bau- oder Montagestelle gefahren wäre.

Nachdem ich davon ausgehe, dass er diese Fahrten über Weisung des Dienstgebers unternommen hat, werden ihm wohl Fahrtkostenersätze zustehen (je nachdem, welches Verkehrsmittel angeordnet wurde bzw. sinnvollerweise auch verwendet wird). Die Entfernungszulage wird da wohl dabei sein. Man müsste sich ev. ansehen, ob es vor Ort Verpflegung gab und wie der KV damit dann umgeht.

Nachdem es sich um Arbeitszeit handelt, liegt entweder eine KV-Mehrstunde oder eine Überstunde vor (für den Fall, dass der Arbeiter vollbeschäftigt ist).
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