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Kosten für Teilnahme an Montessori-Diplomlehrgang für Pädagog/innen stellen für AHS-L
#1
Kosten für Teilnahme an Montessori-Diplomlehrgang für Pädagog/innen stellen für AHS-Lehrerin Werbungskosten dar

BFG RV/7101633/2016 vom 16. April 2020
§ 16 Abs. 1 EStG 1988

So entschied das BFG:

1. Die berufliche Notwendigkeit ist bei der Beurteilung von Fortbildungskosten dann nicht entscheidend, wenn kein Zusammenhang mit der privaten Lebensführung, sondern nur eine berufliche Veranlassung zu erkennen ist.

2. Der hier zu beurteilende Montessori-Diplomlehrgang richtet sich an Pädagoginnen/Pädagogen und alle Fachleute, die sich mit den Bedürfnissen von Jugendlichen, den schulischen Anforderungen und neuen Lerngelegenheiten vertieft auseinander setzen wollen. Es liegt daher im Gegensatz zur Ansicht des Finanzamts ein homogener Teilnehmerkreis vor.

3. Die Lehrinhalte lassen eine nahezu ausschließliche Verwertung des erworbenen Wissens als Lehrerin/Lehrer oder im verwandten Beruf der Pädagogin/des Pädagogen als sehr wahrscheinlich erscheinen.

4. Dass die Bildungsmaßnahmen auch für nicht berufstätige Personen von allgemeinem Interesse sind, ist aufgrund der Zielgruppendefinition, des umfassenden Lehrinhalts, der Lehrgangsdauer und -kosten (über € 2.000,00 nicht plausibel.

5. Der Beruf einer AHS-Lehrerin erfordert neben dem zweifellos notwendigen sprachlichen Fachwissen auch pädagogische Kompetenzen.

6. Erwachsen Fortbildungskosten mit dem Ziel, die Herangehensweisen bzw. die Werkzeuge zur Wissensweitergabe - auch interdisziplinär und vor allem an pubertierende Jugendliche - zu erweitern, ist jedenfalls eine berufliche Veranlassung gegeben.
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