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Trinkgeldersatzregelungen für körpernahe Dienstleistungen spießen sich
#1
Vereinbart war aber auch, dass das AMS diese Zahlung zu 100 % ersetzt. Davon will nun wieder das AMS nichts wissen. Dieser Hinweis hat ev. auf der Pressemeldung nicht mehr Platz gehabt:

https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_...terschrift
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#2
Das AMS will nichts davon wissen?

Das heißt die hier im Forum empfohlene Vorgehensweise (Erhöhung der Beitragsgrundlage um 80,- Euro) darf also nicht vorgenommen werden?
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#3
Betreffend körpernahe Dienstleistungen würde ich das im Moment noch nicht tun.

Die Empfehlung hier betraf ja mal vorerst das Gastgewerbe. Aus den dort gemachten Erfahrungen wurde die Arbeitgebervertretung "klug" und verweigert nun die Zustimmung für die anderen Branchen .
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