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Liebe ForumsteilnehmerInnen,
ich würde mich über eure Unterstützung freuen.
In unserem Unternehmen wird eine Gleitzeitvereinbarung (Gleitzeit von 06:00 bis 20:00) eingeführt. tätigkeiten außerhalb dieses Zeitrahmens sind nicht erwünscht.
Nun möchten wir einzelnen MitarbeiterInnen Überstundenpauschalen gewähren.
Da aufgrund des Gleitzeitrahmens so gut wie keine Überstundenzuschläge anfallen werden, stellt sich mir folgende Frage:
Ist es möglich eine Überstundenpauschale für eine Anzahl von X Stunden ohne Zuschlag zu fixieren? Daher würde diese Pauschale nur die Std. ohne Zuschläge abdecken. Natürlich wird eine Deckungsprüfung am Ende der Durchrechnungsperiode durchgeführt.
Vielleicht hat jemand von euch ja auch Tipps aus der Praxis dazu.
Vielen Dank für Eure Unterstützung!
Beste Grüße,
Martina
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Ich schlage mich auch gerade mit dem Thema GZ auseinander. Ich bin mir gerade nicht sicher ob ich die Frage richtig verstanden habe. Gewährte Überstunden Pauschalen sind immer zuschlagspflichtig. Soll heißen, diese vereinbarten ÜStd müssen mit entsprechenden Zuschlag (lt. KV) in der Berechnung der Pauschale mit eingerechnet werden. Zudem müsste mE zusätzlich eine "echte" ÜStd Pauschale schriftlich festgehalten werden, wo das Ausmaß X Stunden angegeben wird. Dann könnte man vor Beginn der GZP (Arbeitszeiterfassung) die Sollarbeitszeit auf die vereinbarten Arbeitsstunden inkl. ÜStdPausch erhöhen. ZB monatl. vereinbarte ÜStdPausch => 20 Std, aufgeteilt auf 4,33 Wochen, wären das gerundet 4,62 Std pro Woche. Je nach KV (gehen wir von 40 Std/Woche aus) wäre eine durchschnittliche Sollarbeitszeit iHv. 44,62 wöchentlich zu leisten oder monatl. betrachtet 193 Std. Alles was darüber hinaus geleistet wird (ohne zusätzliche Übertragungsmöglichkeit) müssen am Ende der GZP mit entsprechen Zuschlag abgegolten werden. Bei einer unechten ÜStdPausch/All-In (also ohne explizite Vereinbarung zur Leistung von fixen ÜStd) ist das Fixieren mMn nicht möglich. Man sollte auch nicht vergessen, dass man die tägl. AZ "10" Std. nicht überschreiten darf, (50 Std pro Woche). Alles darüber hinaus ist immer zuschlagspflichtig, wie auch bei Überschreitung des Gleitzeitrahmens. Falls ich etwas falsch verstanden habe, bitte um Info. danke.
LG
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Hallo LV_2019,
danke für deine Rückmeldung.
Es handelt sich bei uns um eine echte ÜP - wir geben Stundenanzahl und Betrag im Vertrag an. Weiters dehnen wir die Normalarbeitszeit auf max. 12h aus.
Somit fallen Überstundenzuschläge in folgenden Fällen an:
- Arbeit außerhalb Gleitzeitrahmen
- Überschreitung der tägl. Arbeitszeit von 12h
- Überschreitung der wöchentlichen Arbeitszeit von 60h
- Überschreitung der Übertragungsmöglichkeit in die nächste Gleitzeiperiode
- Ausdrückliche Anweisung des Dienstgebers die tägl./wöchentliche (38,5h) Normalarbeitszeit zu überschreiten
Somit fallen so gut wie keine Überstundenzuschläge an. Nun ist mein "Problem", dass die Berechnung einer Überstundenpauschale inkl. Zuschlägen zu hohe Beträge ergibt, daher ja kaum Zuschläge anfallen. Somit sehe ich nur eine Möglichkeit: Ansetzen von niedrigen ÜPs um betragsmäßig nicht zu viel auszuzahlen.
Sehe ich das richtig?
LG, Martina
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Ich würde hier eine Pauschale betraglich fixieren ohne Angabe von Grundlohn bzw. Zuschlag oder eine Pauschale mit Zuschlag, bei welcher der Zuschlag von Haus aus steuerpflichtig ist.