13.02.2019, 11:27
Folgender Sachverhalt: Ein Ehepaar. Ihr gehört in kleines Mietshaus Baujahr unbekannt(geerbt). Das Erdgeschoss bewohnt das Ehepaar, der 1.Stock (zwei Wohnungen) sind vermietet. Sie verstirbt 2018 und der Ehemann erbt das Haus. Dieser verkauft das Mietshaus im Dezember 2018 an einen Bauträger. Im Kaufvertrag ist kein Hinweis auf Umsatzteuer.
Für die Mieteinnahmen wurde keine Umsatzsteuer abgeführt (Umsatz unter € 30.000.-).
Meine Frage: Kann ein Regelbesteuerungsantrag für 2018 gestellt werden?
Wenn ja, ist der Verkaufspreis des Hauses umsatzsteuerpflichtig? Können die Vorsteuern aus den Kosten des Hausverkaufes geltend gemacht werden?
Vielleicht kann mir wer Auskunft geben.
Vielen Dank im Voraus!
Mit freundlichen Grüßen Renate
Für die Mieteinnahmen wurde keine Umsatzsteuer abgeführt (Umsatz unter € 30.000.-).
Meine Frage: Kann ein Regelbesteuerungsantrag für 2018 gestellt werden?
Wenn ja, ist der Verkaufspreis des Hauses umsatzsteuerpflichtig? Können die Vorsteuern aus den Kosten des Hausverkaufes geltend gemacht werden?
Vielleicht kann mir wer Auskunft geben.
Vielen Dank im Voraus!
Mit freundlichen Grüßen Renate