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Steuerberaterbestätigung entfällt für Branchen vom Lockdown betroffen
#1
COVID-19- Kurzarbeit im 2. Lockdown lt. Aussendung der KSW vom 20.11.2020

keine Bestätigung des StB/WP erforderlich -Kurzarbeitsbeihilfe bei den laut Klassifikationen nach ÖNACE direkt vom 2. Lockdown betroffenen Branchen (unabhängig davon, wie lange die Dauer der Kurzarbeit beantragt wird) und - für Unternehmen, die Kurzarbeit nur für den November beantragen, keine Bestätigung des StB/WP über die wirtschaftliche Begründung erforderlich.

Die Bundesrichtlinie zur Kurzarbeitsbeihilfe wurde entsprechend angepasst (siehe Pkt 6.4.1) und auf der Homepage des AMS veröffentlicht. Dort finden Sie auch in Pkt 10 eine Liste der vom Lockdown betroffenen Branchen. Aufgrund der Covid-19-Notmaßnahmenverordnung, BGBl II Nr. 479/2020 ist geplant, dass der Lockdown - Zeitraum bis einschließlich 6.12.2020 verlängert wird.
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