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Hallo!
Der Dienstnehmer hatte im Jahr 2020 insgesamt 5 Tage "unbezahlten Urlaub".
Werden jetzt die Sonderzahlungen gekürzt?
Wenn ja, wie erfolgt die Kürzung?
Vielen Dank!
Lg
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Im Nomalfall ist das tatsächlich so.
Sonderzahlungen sind aber Sache des jeweiligen Kollektivvertrages, weshalb man auch diese Frage nur über den KV im Detail wird klären können.
Aber ich würde hier einfach die Sonderzahlungen nach jenen Regelung aliquotieren, die auch bei Ein- oder Austritt während des Jahres gelten.
Das bedeutet, dass weniger Sonderzahlungen ausbezahlt werden.
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Sehr geehrter Herr Kurzböck!
Danke für Ihre Antwort. Wäre dann für die Urlaubsbeihilfe eine Rollung durchzuführen?
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Sie wird jedenfalls rückwirkend gekürzt, so als ob Sie jemandem den Urlaubszuschuss in voller Höhe gegeben hätten, der aber dann ausscheidet und daher den Überhang (wenn dies vom KV nicht ausdrücklich anders geregelt wird) zurückbezahlen muss.
Da hat jedes Lohnprogramm seine eigene Technik. Ob man von "Rollung" insgesamt dann sprechen kann, ist fraglich, wird aber wohl so sein.