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Ermäßigter Steuersatz 5% Lockdown
#1
Betreffend ermäßigten Steuersatz folgendes:

Klient - Imbissstand, vor dem Lockdown Speisen und Getränke (Flaschen und Dosen) 5% da die Getränke vor Ort geöffnet und konsumiert werden.

Wie ist es im Lockdown - vor Ort darf ja nicht mehr konsumiert werden, Speisen und Getränke werden Abgeholt.

Auf der BMF Seite (Juli 2020) gibt es ein Beispiel, hier wird eine Pizza inkl. Getränk abgeholt, beim nach Hause Weg wird das Getränk konsumiert - Lösung lt. BMF - da es eine Abholung ist und das Getränk nicht vor Ort konsumiert wird kommt der Normaltsteuersatz von 20% zur Anwendung.
Eigentlich müssten die Getränke jetzt im Lockdown egal ob Imbiss oder Restaurant mit 20%  versteuert werden.

Die Meinungen gehen auseinander, Freunde von meinem Imbissstandbesitzer versteuern weiterhin mit 5%, bei den Berufskollegen gehen die Meinungen auseinander.
Habe bereits beim Finanzamt nachgefragt, eine klare Auskunft bekam ich bis jetzt nicht.

Welcher Steuersatz kommt zur Anwendung? 5% oder 20%? Huh 


Ich wäre für eine steuerlich korrekte Auskunft sehr dankbar.
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#2
Ich habe das zuständige Finanzamt kontaktiert und bekam folgende Antwort:
Aufgrund unserer derzeitigen Informationen hat sich im Lockdown die umsatzsteuerliche Beurteilung der Getränkelieferungen, die anlässlich der Abholung von Speisen geliefert werden, nicht geändert.
Werden im Zuge der Lieferung der Speisen durch den Betreiber nicht offene Getränke verkauft, so unterliegen diese dem Normalsteuersatz von 20%.
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