02.12.2020, 00:35
Einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld: Günstigkeitsvergleich für Geburten im Jahr 2021
Das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld wird grundsätzlich wie folgt berechnet:
80 % des (fiktiven) Wochengeldes oder
Einkünfte aus dem Kalenderjahr vor der Geburt des Kindes.
Für Geburten ab dem 1.1.2021 kommt in Bezug auf die Berechnung, die von den Einkünften vorgenommen wird, ein Günstigkeitsvergleich. Sollte der Tagessatz, der sich aus den Einkünften für das Jahr 2019 ergibt, höher sein als der Tagessatz, der sich aus den Einkünften des "eigentlich heranzuziehenden Kalenderjahres 2020" ergibt, dann ist der jeweils höhere Wert heranziehen.
Somit vergleicht man in Bezug auf Geburten im Kalenderjahr 2021 drei Werte:
80 % des (fiktiven) Wochengeldes
Tagessatz, der aus den Einkünften für das Jahr 2020 gebildet wird
Tagessatz, der aus den Einkünften für das Jahr 2019 gebildet wird.
Der jeweils höhere Werte wird genommen.
Gesetzwerdung bleibt abzuwarten:
https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV...ndex.shtml
Das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld wird grundsätzlich wie folgt berechnet:
80 % des (fiktiven) Wochengeldes oder
Einkünfte aus dem Kalenderjahr vor der Geburt des Kindes.
Für Geburten ab dem 1.1.2021 kommt in Bezug auf die Berechnung, die von den Einkünften vorgenommen wird, ein Günstigkeitsvergleich. Sollte der Tagessatz, der sich aus den Einkünften für das Jahr 2019 ergibt, höher sein als der Tagessatz, der sich aus den Einkünften des "eigentlich heranzuziehenden Kalenderjahres 2020" ergibt, dann ist der jeweils höhere Wert heranziehen.
Somit vergleicht man in Bezug auf Geburten im Kalenderjahr 2021 drei Werte:
80 % des (fiktiven) Wochengeldes
Tagessatz, der aus den Einkünften für das Jahr 2020 gebildet wird
Tagessatz, der aus den Einkünften für das Jahr 2019 gebildet wird.
Der jeweils höhere Werte wird genommen.
Gesetzwerdung bleibt abzuwarten:
https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV...ndex.shtml