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Aktenvernichtung Nebenleistung?
#1
Liebe Forumsteilnehmer!

Ein Kleintransportunternehmer verrechnet seine Leistungen üblicherweise mit 20% MWSt. Für einen Kunden hat er den Transport und die Vernichtung von Akten übernommen. Von der Firma Reisswolf erhält der Kleintransporteur eine Rechnung auf ihn ausgestellt über netto EUR 820,00 zuzügl. 10% MWSt. Für den Transport verrechnet er netto EUR 500,00. 

Ist die Rechnung von Reisswolf mit 20% MWSt als Nebenleistung weiterzuverrechnen obwohl höherer Betrag als die eigene Leistung?

Danke!
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#2
Ich empfehle beide Leistungen mit 20% zu verrechnen, eine unselbständige Nebenleistung sehe ich hier nicht (UStR Rz 347).

Viele Grüße
Steuerberater und Gerichtssachverständiger
Kollegiale Beratung, Rechtsmittel, Gutachten

Disclaimer: Diese Antwort soll eine erste Orientierung bieten. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen.
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