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Kauf einer Liegenschaft
#1
Hallo!

Folgender Sachverhalt:
Unser Unternehmen hat ein strategisch gut platziertes Grundstück samt darauf befindlichem Gebäude erworben (direkt angrenzend). Das Gebäude ist in einem so schlechten Zustand, dass beabsichtigt wird, das Gebäude demnächst abzureißen. Jetzt ist im Zuge der Aktivierung die Diskussion entflammt, ob die Gebäudekosten auf das Grundstück aktiviert werden können.

Meiner Ansicht nach, muss ich Gebäude und Grundstück trennen - Grundstück wird nicht abgeschrieben, Gebäude bis zum Abriss abschreibungspflichtig. Sobald das Gebäude dann abgebrochen wird, wandert der Restbuchwert in den Aufwand als Buchwertverlust. Ich könnte mir noch eine außerplanmäßige Abschreibung des Gebäudes auf 1 Euro Restwert vorstellen. Die Geschäftsführung will jedoch alles auf das Grundstück aktivieren. Somit hätte ich im Vergleich zu sämtlichen anderen Grundstücken ein Vielfaches des ortsüblichen Quadratmeterpreises. Hier wird auf die Einverleibung in den Gesamtgrundstückswert argumentiert.

Bitte um Hilfestellung über die Vorgangsweise, damit dies auch bei der Jahresabschlußprüfung bzw. Betriebsprüfung standhält.

mfg
Reinhold Harler
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#2
Sehr geehrter Herr Harler,

die steuerliche Behandlung von Abbruchkosten und Restbuchwert hängt vom Gebäudezustand ab. Das Thema ist tatsächlich heikel. Wenn Sie möchten, können Sie mich per PN oder Email kontaktieren und wir besprechen das unverbindlich im Detail.

Viele Grüße
Steuerberater und Gerichtssachverständiger
Kollegiale Beratung, Rechtsmittel, Gutachten

Disclaimer: Diese Antwort soll eine erste Orientierung bieten. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen.
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