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Guten Morgen,
ist es verpflichtend Eingangsrechnungen durchzunummerieren?
- die Belege werden alphabetisch abgelegt
- bei den Buchungen wird die externe Nummer (AR-Nummer vom Lieferanten) festgehalten
danke
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Da gibt es keine Verpflichtung dazu.
Wir machen das auch so für manche Klienten, die die Belege nach der Buchung sofort wieder zurückbekommen.
Lieben Gruß, M. Haslinger
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02.02.2021, 17:34
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 02.02.2021, 17:35 von Steuerexperte.)
Guten Tag,
ganz so einfach ist das leider nicht. Ich darf aus der Judikatur zitieren:
"§ 131 Abs 1 Z 5 BAO erfordert, dass die Überprüfung der Eintragungen auf Grund der Beleg-, Ablage- und Aufbewahrungsordnung (einem fachkundigen, sachverständigen Dritten) 'jederzeit möglich ist'. Zu diesen Erfordernissen gehört etwa die (wechselseitige) Verweisung vom Beleg auf die Buchung und von dieser auf den Beleg, sodass aus den Eintragungen ein Rückgriff auf die mit entsprechenden Zeichen (in der Regel Nummern) versehenen oder sonst verknüpften Belege möglich ist. Die Belegnummerierung wird darüber hinaus auch deshalb geboten sein, um die Vollständigkeit der verbuchten Belege augenscheinlich zu dokumentieren. Wenn der Prüfer und mit ihm die belangte Behörde in der fehlenden Nummerierung bestimmter Belegkreise einen Buchführungsmangel gesehen hat, kann dies daher nicht als rechtswidrig erkannt werden" (VwGH 98/14/0098).
Wenn die Vollständigkeit der Belege auf andere Weise dokumentiert werden kann, wird das aber wohl zulässig sein.
Viele Grüße
Steuerberater und Gerichtssachverständiger
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