22.01.2021, 17:56
Hallo,
meine Personalverrechnerausbildung habe ich bereits 2014 abgeschlossen und ich habe mich seither fast gar nicht mehr mit dem Thema beschäftigt und bitte um eure Hilfe. Ich rechne alles händisch und wüsste gerne ob dies so passt. Der AK-Zuverdienstrechner spuckt nämlich etwas komplett anderes heraus.
Ich würde gerne die Steuernachzahlung bei der Alterspension berechnen, wenn der Pensionist EUR 1.350,- Pension erhält und EUR 150,- Zuverdienst aus einem geringfügigen Angestelltenverhältnis hat.
Lt. meiner Recherche hat der Pensionist, sobald er ein Angestelltenverhältnis hat, kein Anrecht mehr auf den Pensionistenabsetzbetrag jedoch auf den (erhöhten/Zuschlag zum) Verkehrsabsetzbetrag.
Zur Berechnung:
Lfd. Bezug
12x Pension à EUR 1.350,- = EUR 16.200,-
12x Gehalt à EUR 150,- = EUR 1.800,-
5,1% SV = EUR - 826,20 (nur auf Pension)
Zwischensumme = EUR 17.173,80
Steuerfrei = EUR - 11.000,-
Werbungskostenpauschale = EUR -132,-
LSt-BMGL = EUR 6.041,80
20% LSt vor Absetzbeträgen = EUR 1.234,76
Verkehrsabsetzbetrag = EUR - 400,-
72,10% Zuschlag Verkehrsabsetzbetrag = EUR - 288,40 (Einschleifregelung; Basis EUR 17.173,80)
LSt nach Absetzbeträgen = EUR 546,34
LSt bereits einbehalten = EUR -274,80 (lt. AK-Brutto-Netto-Rechner)
Nachzlg. LSt lfd. Bezug = EUR 271,54
Sonderzahlungen
2x Gehalt à EUR 150,- = EUR 300,-
Nachzlg. 6% LSt SZ = EUR 18,-
Somit wären meiner Berechnung nach EUR 289,54 an Lohnsteuer nachzuzahlen. Bei der AK kommen nur EUR 58,71 als Nachzahlung heraus. Habe ich einen Fehler in der Berechnung?
Vielen Dank.
LG Mario
meine Personalverrechnerausbildung habe ich bereits 2014 abgeschlossen und ich habe mich seither fast gar nicht mehr mit dem Thema beschäftigt und bitte um eure Hilfe. Ich rechne alles händisch und wüsste gerne ob dies so passt. Der AK-Zuverdienstrechner spuckt nämlich etwas komplett anderes heraus.
Ich würde gerne die Steuernachzahlung bei der Alterspension berechnen, wenn der Pensionist EUR 1.350,- Pension erhält und EUR 150,- Zuverdienst aus einem geringfügigen Angestelltenverhältnis hat.
Lt. meiner Recherche hat der Pensionist, sobald er ein Angestelltenverhältnis hat, kein Anrecht mehr auf den Pensionistenabsetzbetrag jedoch auf den (erhöhten/Zuschlag zum) Verkehrsabsetzbetrag.
Zur Berechnung:
Lfd. Bezug
12x Pension à EUR 1.350,- = EUR 16.200,-
12x Gehalt à EUR 150,- = EUR 1.800,-
5,1% SV = EUR - 826,20 (nur auf Pension)
Zwischensumme = EUR 17.173,80
Steuerfrei = EUR - 11.000,-
Werbungskostenpauschale = EUR -132,-
LSt-BMGL = EUR 6.041,80
20% LSt vor Absetzbeträgen = EUR 1.234,76
Verkehrsabsetzbetrag = EUR - 400,-
72,10% Zuschlag Verkehrsabsetzbetrag = EUR - 288,40 (Einschleifregelung; Basis EUR 17.173,80)
LSt nach Absetzbeträgen = EUR 546,34
LSt bereits einbehalten = EUR -274,80 (lt. AK-Brutto-Netto-Rechner)
Nachzlg. LSt lfd. Bezug = EUR 271,54
Sonderzahlungen
2x Gehalt à EUR 150,- = EUR 300,-
Nachzlg. 6% LSt SZ = EUR 18,-
Somit wären meiner Berechnung nach EUR 289,54 an Lohnsteuer nachzuzahlen. Bei der AK kommen nur EUR 58,71 als Nachzahlung heraus. Habe ich einen Fehler in der Berechnung?
Vielen Dank.
LG Mario