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Coronaabsonderung während Krankenstand
#1
Sehr geehrtes Forum!
Wenn ein DN im Krankenstand eine Absonderung aufgrund von Corona hat, ist dann die Entgeltfortzahlung wegen Krankheit um diese Zeit länger?
Also 6 Wo voll 4 Wo halb + Coronabsonderung z.Bsp. 3 Wo, dann gesamt 13 Wochen Entgeltfortzahlung?

Vielen Dank und noch einen schönen Abend
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#2
Dann ist die Zeit der Absonderung nicht auf das Kontingent das Krankenstandes anzurechnen, weil es sich um einen eigenen - vorrangigen Anspruch handelt.
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