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Papamonatsfalle – gemeinsamer Haushalt
#1
Papamonatsfalle – gemeinsamer Haushalt
 
OGH 10 ObS 69/20z vom 28. Juli 2020
 
§ 2 Abs. 3 Familienzeitbonusgesetz
 
Die Entscheidung des OGH:
 
1.   Kam ein Kind im Zuge einer ambulanten Geburt am 19.7.2018 zur Welt, verließen Mutter und Kind die Privatklinik tags darauf, so konnte der gemeinsame Haushalt mit dem Kindesvater erst am 20.7.2018 begründet werden.
2.   Beantragte der Kindesvater den Familienzeitbonus mit Beginn ab 19.7.2018 für die Dauer von 30 Kalendertagen, so war sein Antrag komplett abzuweisen, da in Bezug auf den ersten Tag (19.7.2018) noch kein gemeinsamer Haushalt vorlag.
3.   Liegen aber die Voraussetzungen für den Familienzeitbonus auch nur für einen einzigen der beantragten Tage nicht vor, so gebührt kein Familienzeitbonus.
 
Praxisanmerkung:
Ich denke, dass es langsam an der Zeit wäre, den Familienzeitbonus zu entbürokratisieren und jungen Eltern den Familienzuwachs nicht durch Behördenschikanen weiter zu vermiesen.
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