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Arbeitsrechtliche Höhe einer KFZ-Sachleistung – steuerlicher Sachbezug ist Anhaltspun
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Arbeitsrechtliche Höhe einer KFZ-Sachleistung – steuerlicher Sachbezug ist Anhaltspunkt, jedoch nicht verbindlich
 
OGH 8 ObA 113/20f vom 23. November 2020
 
§ 1152 ABGB
 
Die Entscheidung des OGH:
 
1.   Können Naturalleistungen während des Arbeitsverhältnisses nicht in Anspruch genommen werden, sind sie mit Geld abzulösen. Anstelle der Naturalleistung wird das geschuldet, was sich der Arbeitnehmer durch den Bezug der Leistung ersparen konnte (9 ObA 25/16s = WPA 3/2017, Artikel Nr. 25/2017).
2.   In der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs wurde bei der Ermittlung des Werts des Naturalbezugs der Privatnutzung eines Dienstwagens wiederholt die nach der Sachbezugswerteverordnung vorzunehmende fiskalische Bewertung als brauchbare Orientierungshilfe akzeptiert.
3.   Dies ändert aber nichts daran, dass Naturalbezüge grundsätzlich mit ihrem tatsächlichen Wert zu berücksichtigen sind und bei einem erheblichen Auseinanderfallen der fiskalischen Bewertung vom tatsächlichen Wert daher auf diese Berechnungshilfe nicht zurückgegriffen werden kann, sondern auf den tatsächlichen Wert des Naturalbezugs abgestellt werden muss.
4.   Angesichts dessen, dass der Sachbezug nicht nur die Bereitstellung eines Pkws zur unbeschränkten Nutzung, sondern auch alle Treibstoffkosten für die Privatfahrten umfasste, konnte hier ein Betrag ermittelt werden, welcher über dem fiskalischen Sachbezugswert lag und der nach § 273 ZPO (= nach freier richterlicher Überzeugung) auf Grundlage des amtlichen Kilometergeldes ermittelt wurde.
5.   Der bei Anwendung des § 273 ZPO nach freier Überzeugung vorzunehmenden Schätzung kommt im Übrigen grundsätzlich keine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung zu.
 
WIKU-Praxisanmerkung:
 
·        Grundsätzlich gilt also der abgabenrechtliche Wert eines Sachbezuges auch als Richtschnur zur Ermittlung des arbeitsrechtlichen korrespondierenden Wertes (zB. Ersatzleistung bei Nichtinanspruchnahme oder bei der Basisbildung der Abfertigung ALT bzw. einer Urlaubsersatzleistung).
·        Gerade dort jedoch, wo der Sachbezugswert durch Deckelung oder Abgabenfreistellung hinter dem „Wiederbeschaffungswert“ liegt, kann für die arbeitsrechtliche Werteermittlung ein anderer Wert herangezogen werden (zumeist ist es ein höherer Wert).
·        Das amtliche Kilometergeld gerät dabei immer häufiger in den Mittelpunkt der Betrachtungen und der Judikatur.
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