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AMS informiert: Begehrensstellung für die Phase 4
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AMS informiert: Begehrensstellung für die Phase 4

Nach einer Information des AMS ist die Begehrensstellung betreffend die Phase 4 nicht vor 6.4.2021 möglich.

Die Begehren können allerdings bis einschließlich 6. Mai 2021 rückwirkend (also natürlich rückwirkend bis zum 1.4.2021 zurück) gestellt werden.
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