25.03.2021, 18:24
AMS informiert: Begehrensstellung für die Phase 4
Nach einer Information des AMS ist die Begehrensstellung betreffend die Phase 4 nicht vor 6.4.2021 möglich.
Die Begehren können allerdings bis einschließlich 6. Mai 2021 rückwirkend (also natürlich rückwirkend bis zum 1.4.2021 zurück) gestellt werden.
Nach einer Information des AMS ist die Begehrensstellung betreffend die Phase 4 nicht vor 6.4.2021 möglich.
Die Begehren können allerdings bis einschließlich 6. Mai 2021 rückwirkend (also natürlich rückwirkend bis zum 1.4.2021 zurück) gestellt werden.