01.04.2021, 08:59
Arbeits- und sozial(versicherungs)rechtliche Homeoffice-Regelungen im Bundesgesetzblatt verlautbart
Mit BGBl. I Nr. 61/2021, verlautbart am 31.3.2021 wurden die arbeits- und sozial(versicherungs)rechtlichen Regelungen zum Thema Home-office im Bundesgesetzblatt verlautbart.
Diese treten grundsätzlich mit 1.4.2021 in Kraft.
Bereits rückwirkend mit 1. Jänner 2021 treten jene Regelungen zur SV-Befreiung der Homeoffice-Pauschale und der von Arbeitgeberseite zur Verfügung gestellten Arbeitsmitteln in Kraft.
Rückwirkend mit 11. März 2021 tritt das "Dauerrecht" zum Unfallversicherungsschutz im Falle von Homeoffice-Tätigkeiten in Kraft.
Zum Bundesgesetzblatt geht es hier:
https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/I/2021/61/20210331
Mit BGBl. I Nr. 61/2021, verlautbart am 31.3.2021 wurden die arbeits- und sozial(versicherungs)rechtlichen Regelungen zum Thema Home-office im Bundesgesetzblatt verlautbart.
Diese treten grundsätzlich mit 1.4.2021 in Kraft.
Bereits rückwirkend mit 1. Jänner 2021 treten jene Regelungen zur SV-Befreiung der Homeoffice-Pauschale und der von Arbeitgeberseite zur Verfügung gestellten Arbeitsmitteln in Kraft.
Rückwirkend mit 11. März 2021 tritt das "Dauerrecht" zum Unfallversicherungsschutz im Falle von Homeoffice-Tätigkeiten in Kraft.
Zum Bundesgesetzblatt geht es hier:
https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/I/2021/61/20210331