23.04.2021, 11:15
Liebe Kollegen,
da der Lehrling 100 % Lehrlingsentschädigung bzw. Kurzarbeitsunterstützung während der Kurzarbeit erhält, und mein Lehrling keine Lohnsteuer abgezogen bekommt, da er nur eine Lehrlingsentschädigung von brutto € 760,--/Monat (Gastgewerbe) hat, bekommt er jetzt den Kurzarbeitsbonus von € 300,-- im März ohne Abzüge, d.h er bekommt jetzt auch um € 300,-- netto mehr, da ja der Dienstnehmeranteil der SV-Bemessungsgrundlage nicht höher sein darf als vor der Kurzarbeit, seht Ihr das auch so?
Herzlichen Dank für Eure geschätzte Hilfe!
lg
Gabi
da der Lehrling 100 % Lehrlingsentschädigung bzw. Kurzarbeitsunterstützung während der Kurzarbeit erhält, und mein Lehrling keine Lohnsteuer abgezogen bekommt, da er nur eine Lehrlingsentschädigung von brutto € 760,--/Monat (Gastgewerbe) hat, bekommt er jetzt den Kurzarbeitsbonus von € 300,-- im März ohne Abzüge, d.h er bekommt jetzt auch um € 300,-- netto mehr, da ja der Dienstnehmeranteil der SV-Bemessungsgrundlage nicht höher sein darf als vor der Kurzarbeit, seht Ihr das auch so?
Herzlichen Dank für Eure geschätzte Hilfe!
lg
Gabi