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Guten Tag,
ich habe eine Frage zum Thema Ruhepause nach 6h.
In unserem Zeiterfassungsprogramm werden nach 6h Arbeitszeit 30 Minuten Pause abgezogen. Wenn ein DN nun vor 6 Stunden 30 Minuten ausstempelt und nach Hause geht, dann ziehen wir nur den aliquoten Teil der Pause ab. -> Konkret sieht das wie folgt aus: Wenn jemand nach 6 Stunden 20 Minuten ausstempelt und nach Hause geht, dann ziehen wir ihm nur 20 Minuten ab. Ist das so korrekt?
Danke für Eure Unterstützung!
LG, Martina
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04.05.2021, 11:53
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 06.05.2021, 08:57 von CGV1.
Bearbeitungsgrund: tippfehler
)
Das Thema ist heikel und ich empfehle zunächst mal die Lektüre von § 11 Arbeitszeitgesetz, dessen ersten Absatz ich hier reinkopiere. Rein von Gesetzeswegen braucht man grundsätzlich gar keine Pause bei Tages-AZ bis max. 6 Std.
Ruhepausen
§ 11. (1) Beträgt die Gesamtdauer der Tagesarbeitszeit mehr als sechs Stunden, so ist die Arbeitszeit durch eine Ruhepause von mindestens einer halben Stunde zu unterbrechen. Wenn es im Interesse der Arbeitnehmer des Betriebes gelegen oder aus betrieblichen Gründen notwendig ist, können anstelle einer halbstündigen Ruhepause zwei Ruhepausen von je einer Viertelstunde oder drei Ruhepausen von je zehn Minuten gewährt werden. Eine andere Teilung der Ruhepause kann aus diesen Gründen durch Betriebsvereinbarung, in Betrieben, in denen kein Betriebsrat errichtet ist, durch das Arbeitsinspektorat, zugelassen werden. Ein Teil der Ruhepause muß mindestens zehn Minuten betragen.
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Ein sehr heikles Thema, weil einfach Abziehen ohne dass die Pause tatsächlich konsumiert wurde, grundsätzlich gar nicht geht, auch wenn das in den (meisten) Zeiterfassungssystemen so programmiert ist.
Mit der Formulierung ".. ist die Arbeitszeit durch eine Ruhepause von mindestens einer halben Stunde zu unterbrechen." regelt das AZG einen absolut zwingenden Anspruch, der einzuhalten ist. Wenn die Tagesarbeitszeit ohne Pause daher 6h20 währt, liegt ein Verstoß gegen das AZG vor. Eigentlich müsste der AN vor Ablauf der 6h20 eine Ruhepause von 30 min konsumieren, sodass letztlich nur 5h50 an Arbeitszeit vorliegen (die Pause ist ja keine Arbeitszeit). 20 min Pause geht gar nicht. Die Pause kann zwar auf 15 min gekürzt werden, bedarf aber einer BV oder einer Vereinbarung mit dem AI.