27.03.2019, 11:41
Ich arbeite ja in einer Steuerberatungskanzlei.
Bei einem Klienten ist meinen Kollegen in der Lohnverrechnung ein Fehler passiert.
Es wurde für einen Mitarbeiter die ATZ beantragt und vom AMS gefördert.
Der Mitarbeiter ist aber ein halbes Jahr bevor die ATZ geendet hat in die Pension gegangen.
Dies wurde dem AMS nicht mitgeteilt und daher hat das AMS das halbe Jahr weiterbezahlt.
Der Mitarbeiter ist im September 2017 in Pension gegangen.
Welche Rechtsfolgen kann das für den Klienten und die Kanzlei haben?
Welche Schritte sollte man jetzt unternehmen?
Vielen Dank für Ihre Tipps.
M. Haslinger
Bei einem Klienten ist meinen Kollegen in der Lohnverrechnung ein Fehler passiert.
Es wurde für einen Mitarbeiter die ATZ beantragt und vom AMS gefördert.
Der Mitarbeiter ist aber ein halbes Jahr bevor die ATZ geendet hat in die Pension gegangen.
Dies wurde dem AMS nicht mitgeteilt und daher hat das AMS das halbe Jahr weiterbezahlt.
Der Mitarbeiter ist im September 2017 in Pension gegangen.
Welche Rechtsfolgen kann das für den Klienten und die Kanzlei haben?
Welche Schritte sollte man jetzt unternehmen?
Vielen Dank für Ihre Tipps.
M. Haslinger